Soziale Leistungen
Mit Terminvereinbarung
- online oder telefonisch -
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
einwohneramt@ lohr.de
Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
hnickel@ lohr.de
Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de
Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-113
Fax: 09352-8488113
sschwab@ lohr.de
Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-115
Fax: 09352-8488115
sruf@ lohr.de
Sozialhilfe
Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
hnickel@ lohr.de
Für Wohn- oder Blindengeld und andere soziale Leistungen ist das Landratsamt Main-Spessart zuständig.
Für Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit ist der Bezirk Unterfranken in Würzburg zuständig.
Die zugehörigen Anträge erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Lohr. In den Aufstellern im Wartebereich/Foyer halten wir die meisten Anträge und Formulare für Sie zum mitnehmen bereit. Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren. Den Termin erhalten Sie hier.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten die ausgefüllten Formulare gerne an die verantwortliche Behörde weiter.
Im Einwohnermeldeamt bekommen Sie folgende Anträge:
- Grundsicherung
- Sozialhilfe
- Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit
- Landespflegegeld
- Schwerbehindertenausweis
- Blindengeld
- Wohngeld
- Wohnberechtigungsschein
- Befreiung von den Rundfunkgebühren
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare haben, helfen wir gerne weiter.