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Legalisation? Apostille? Wo ist der Unterschied?

Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Frau Martina Strauß
Frau Jennifer Marx
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird durch den Konsularbeamten des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt.

Die „Haager Apostille“ ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt, nach festgelegtem Muster des zugrundeliegenden Haager Übereinkommens. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht vorgesehen.

Urkunden aus Lohr a.Main werden beispielsweise durch das Landratsamt Main-Spessart mit einer Überbeglaubigung versehen und im nächsten Schritt bringt die Regierung von Unterfranken in Würzburg die Apostille an.

Ob eine Urkunde mit einer Legalisation oder Apostille versehen werden muss, entscheidet die Behörde im Ausland, bei der diese Urkunde vorgelegt werden soll. Bitte fragen Sie dort nach, was genau benötigt wird. In einigen Staaten ist weder eine Legalisation noch eine Apostille notwendig. Dort müssen dann aber meist Urkunden in internationaler Form vorgelegt werden.

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