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An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbe

Mit Terminvereinbarung
- online oder telefonisch -

Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
gewerbeamt@lohr.de

 

Jedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Auch der Beginn des Betriebes einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle müssen gemeldet werden.

Eine Gewerbe-Ummeldung wird beispielsweise fällig, wenn der Betrieb umzieht oder sich der Gegenstand des Betriebes verändert. Das ist etwa der Fall, wenn sich das Warenangebot erweitert. Wird der Betrieb aufgegeben muss das Gewerbe bei der Stadt Lohr a.Main abgemeldet werden.

Bitte nutzen Sie für die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Gewerbes die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke. Füllen Sie diese vollständig und gut lesbar aus.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie des Handelsregisterauszuges bei eingetragenen Firmen
  • Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
  • Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, nach der die Ausübung eines Gewerbes erlaubt ist

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