Rentenstelle
Öffnungszeiten Rentenstelle:
Montag-Freitag: 8.00-12.30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-115
Fax: 09352/848-8-115
sruf@ lohr.de
Finanzielle Absicherung für das Alter ist ein Thema, das bereits in jungen Jahren relevant ist.
Wer sich frühzeitig um die Klärung des eigenen Rentenkontos kümmert, kann eventuelle Versorgungslücken schließen. Die Anlaufstelle im Lohrer Rathaus vermittelt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für verschiedene Risikofälle gibt es unterschiedliche Rentenmodelle. Sie werden entweder wegen Erreichen des Rentenalters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Todesfall von Eltern oder Ehepartnern gezahlt.
In der Regel findet einmal im Monat im Neuen Rathaus ein Sprechtag mit einer Fachkraft der Deutschen Rentenversicherung statt. Die Terminvergabe erfolgt über die städtische Rentenstelle.
Folgende Leistungen bietet die Rentenstelle den Lohrer Bürgerinnen und Bürgern:
- Wir erteilen Auskünfte in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung und sind somit Kontaktstelle zwischen der Deutschen Rentenversicherung und deren Versicherten.
- Wir helfen dabei, wenn Ihr Rentenversicherungskonto noch nicht alle rentenrechtlich relevanten Zeiten enthält, die erforderlichen Formulare auszufüllen, die Unterlagen beizufügen und an den Versicherungsträger weiterzuleiten.
- Wir fertigen beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen, die beim Versicherungsträger vorgelegt werden müssen. Bitte immer Originale mitbringen. Wenn Sie wissen möchten wann Sie Rente bekommen können und wie hoch Ihr Rentenanspruch sein wird, können wir dies ermitteln (Rentenauskunft / Renteninformation).
- Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, füllen wir mit Ihnen alle notwendigen Formulare aus und leiten diese weiter.
Weiterhin geben wir Informationen und Hilfestellungen bei folgenden Themen:
- Freiwillige Beitragszahlung,
- Beitragserstattung,
- Kindererziehungszeiten,
- ausländische Rentenanträge,
- Unfalleinvernahmen für Renten- und Unfallversicherung,
- Eidesstattliche Erklärungen für Renten- und Unfallversicherung.
Diese Dienstleistungen sind für Sie kostenlos. Natürlich werden zu jedem Antrag die enstprechenden Unterlagen und Nachweise benötigt. Da diese individuell unterschiedlich sind, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt zu uns auf. Grundsätzlich immer sind Rentenversicherungsunterlagen sowie Personalausweis oder Reisepass notwendig.