Gleichgeschlechtliche Ehen
Seit 1. Oktober 2017 kann nur noch eine (gleichgeschlechtliche) Ehe geschlossen werden.
Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr begründet werden!
Benötigte Unterlagen für zwei ledige deutsche Staatsangehörige:
- jeweils aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- jeweils aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim jeweiligen Geburtsstandesamt)
- jeweils eine erweiterte Meldebescheinigung mit Nachweis über den Familienstand (nur wenn der Hauptwohnsitz nicht Lohr a.Main ist)
Sollten Sie bereits Vorehen oder aufgelöste Lebenspartnerschaften gehabt haben, benötigen wir zusätzlich jeweils einen aktuellen Auszug aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister (erhältlich beim Eheschließungsstandeamt).
Benötigte Unterlagen in allen anderen Fällen:
Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.
ACHTUNG: Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen im Ausland
Ob eine in Deutschland geschlossene Ehe im Ausland anerkannt wird, entscheidet jeder Staat selbst.
Es kann also durchaus dazu kommen, dass eine geschlossene Ehe zwar in Deutschland gültig ist, aber in einem anderen Staat nicht anerkannt wird.
Sofern Sie im Ausland leben wollen, wird dringend empfohlen sich eingehende Informationen über die Gültigkeit oder Haltung des künftigen Aufenthaltsstaates zu einer gleichgeschlechtlichen Ehe bei der zuständigen Auslandsvertretung einzuholen!
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Sie haben bereits eine Lebenspartnerschaft bis 30.09.2017 begründet und möchten diese nun in eine Ehe umwandeln?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- jeweils aktuelle Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass)
- aktuellen Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister (erhältlich beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft)
- jeweils eine erweiterte Meldebescheinigung mit Nachweis über den Familienstand (nur wenn der Hauptwohnsitz nicht Lohr a.Main ist)
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann zu den allgemeinen Dienstzeiten (Terminabsprache zwingend notwendig) erfolgen.
Eheurkunden
Derzeit können nur Eheurkunden im DIN A4-Format ausgestellt werden. Diese Eheurkunden enthalten auch eine Angabe über Ihre bereits begründete Lebenspartnerschaft.
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