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Terminvereinbarung erforderlich!
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Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 8.00-12.30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Herr Frieder Wolf
Frau Martina Strauß
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Schritt für Schritt ins Eheleben

1.Schritt (Vorbereitung)
Der Eheschließung geht deren förmliche Anmeldung voraus. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen, welche dem Heiratswunsch entgegenstehen.

Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. So muss z.B. die Auflösung von Vorehen nachgewiesen werden. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind zumeist zusätzliche Dokumente (z.B. ein Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorab, welche Heiratspapiere Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen!  

2. Schritt (Die Anmeldung)
Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden. Beachten Sie dabei bitte aber, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können. Im Rahmen der Anmeldung können Sie dann einen verfügbaren Trautermin sowie Trauort buchen.

3. Schritt (Die Trauung)
Wenn alle Vorbereitungsschritte abgeschlossen sind, müssen Sie nur noch am vereinbarten Tag der Trauung an Ihrem gewünschten Trauort erscheinen. Der Standesbeamte/Die Standesbeamtin händigt Ihnen nach erfolgter Eheschließung Ihre Eheurkunde aus.

Damit ist der Startschuß für den Beginn Ihres Ehelebens gefallen....

 

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Erforderliche Dokumente

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen (vorausgesetzt beide Eheschließende haben die deutsche Staatsangehörigkeit):

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
     
  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    Ausgestellt soll diese zum Zweck der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit, evtl. Religionszugehörigkeit und der Wohnung werden.
    Sofern Sie in Lohr a.Main mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ist eine erweiterte Meldebescheinigung nicht nötig!
    Eine Anmeldebestätigung einer erfolgten Wohnsitzanmeldung genügt nicht!
     
  • Aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate, bei Geburt in Deutschland) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
    Falls Sie in Lohr a.Main geboren sind, ist die Vorlage des Ausdrucks aus dem Geburtenregsiter nicht nötig!


    Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:
     
  • Geburtsurkunde(n) des/der gemeinsamen Kindes/Kinder.
    In die jeweilige Geburtsurkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
     

Sofern beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig, geschäftsfähig und Deutsche sind, werden die voranstehend aufgeführten Unterlagen, voraussichtlich ausreichen.
 

Sollten Sie bereits verheiratet gewesen sein oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben, werden weitere Unterlagen benötigt. Beachten Sie dann bitte ergänzend den folgenden Punkt:



Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich: 

  • einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister mit Hinweisteil und Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt) oder
    Lebensparnterschaftsregister (erhältlich beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft).
    Falls Sie Ihre letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft in Lohr a.Main geschlossen haben, ist die Vorlage des Registerauszuges nicht notwendig.
  • Sollte die letzte Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft allerdings nicht in Deutschland erfolgt sein, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter_innen, diese werden Sie entsprechend informieren.


Informationen für ledige Spätaussiedler oder Vertriebene

Spätaussiedler und Vertriebene sind deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige, die vor dem 08.05.1945 ihren Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder in anderen ost- oder südosteuropäischen Gebieten hatten, sowie deren Abkömmlinge, und diese Gebiete aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen verlassen haben, um dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland zu leben.
Sie sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Bis 1992 werden betroffene Personen als Vertriebene und seit 1993 durch Änderung des Bundesvertriebengesetzes als Spätaussiedler bezeichnet.



In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren und später eingebürgert wurden,
  • nicht im Bundesgebiet geboren sind (gilt nicht für Spätaussiedler oder Vertriebene),
  • ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • ihre letzte Ehe im Ausland aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,

sollten Sie unbedingt Kontakt mit uns aufnehmen.
Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

 

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Gleichgeschlechtliche Ehen

Seit 1. Oktober 2017 kann nur noch eine (gleichgeschlechtliche) Ehe geschlossen werden.
Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr begründet werden!

 

Benötigte Unterlagen für zwei ledige deutsche Staatsangehörige:
 

  • jeweils aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • jeweils aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim jeweiligen Geburtsstandesamt)
  • jeweils eine erweiterte Meldebescheinigung mit Nachweis über den Familienstand (nur wenn der Hauptwohnsitz nicht Lohr a.Main ist)

 Sollten Sie bereits Vorehen oder aufgelöste Lebenspartnerschaften gehabt haben, benötigen wir zusätzlich jeweils einen aktuellen Auszug aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister (erhältlich beim Eheschließungsstandeamt).

 

Benötigte Unterlagen in allen anderen Fällen:

Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.

 

ACHTUNG: Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen im Ausland

Ob eine in Deutschland geschlossene Ehe im Ausland  anerkannt wird, entscheidet jeder Staat selbst.
Es kann also durchaus dazu kommen, dass eine geschlossene Ehe zwar in Deutschland gültig ist, aber in einem anderen Staat nicht anerkannt wird.

Sofern Sie im Ausland leben wollen, wird dringend empfohlen sich eingehende Informationen über die Gültigkeit oder Haltung des künftigen Aufenthaltsstaates zu einer gleichgeschlechtlichen Ehe bei der zuständigen Auslandsvertretung einzuholen!

 

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Sie haben bereits eine Lebenspartnerschaft bis 30.09.2017 begründet und möchten diese nun in eine Ehe umwandeln?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • jeweils aktuelle Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass)
  • aktuellen Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister (erhältlich beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft)
  • jeweils eine erweiterte Meldebescheinigung mit Nachweis über den Familienstand (nur wenn der Hauptwohnsitz nicht Lohr a.Main ist)

Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann zu den allgemeinen Dienstzeiten (Terminabsprache zwingend notwendig) erfolgen.

 

Eheurkunden

Derzeit können nur Eheurkunden im DIN A4-Format ausgestellt werden. Diese Eheurkunden enthalten auch eine Angabe über Ihre bereits begründete Lebenspartnerschaft.

 

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