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Führungszeugnis beantragen

Mit Terminvereinbarung
- online oder telefonisch -

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
einwohneramt@ lohr.de

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
hnickel@ lohr.de

Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de

Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-113
Fax: 09352-8488113
sschwab@ lohr.de

Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-115
Fax: 09352-8488115
sruf@ lohr.de

 

 

 

Ein Führungszeugnis müssen Sie persönlich beantragen und dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Anträge stellen Sie im Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Einfache Führungszeugnisse können Sie auch über unseren Bürgerservice Online beantragen. Dies ist mit und ohne Bayern-ID möglich.

Für die persönliche Beantragung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie hier buchen.

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke wird ausschließlich an die antragstellende Person gesendet. Die Bearbeitung dauert beim Bundesamt für Justiz in der Regel ein bis zwei Wochen.

Brauchen Sie das Zeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, wird es unmittelbar dorthin geschickt. Halten Sie dafür die Behördenanschrift und den Verwendungszeck beziehungsweise das Aktenzeichen bereit.

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, wird eine schriftliche Bestätigung jener Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

 

Gebühren*
Führungszeugnis 13,00 Euro

* Die Gebühr muss bei der Antragstellung bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.


Hinweis

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses erreichen Sie über den oben stehenden Link oder direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

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