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Recht auf Einsicht ins Wählerverzeichnis


Eintrag vom 21.01.2025, 11:54 Uhr

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann für die Stadt Lohr a.Main vom 03. bis 07. Februar 2025 während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses in den Zimmer 0.03. und 0.04 eingesehen werden. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Mehr Informationen zu den amtlichen Bekanntmachungen gibt es hier:

Amtliche Bekanntmachungen

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