Bauleitplanung
Herr Rainer Tratberger
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Eine lebendige Stadt besitzt ein ausgewogenes Verhältnis an Wohnraum, Gewerbeflächen, Industriegebieten und sozialen Einrichtungen wie Schulen und Kitas. In der Waage hält diese Bereiche die Bauleitplanung. Zuerst werden Flächennutzungspläne erstellt. Sie zeigen an, welches Gebiet für welche Funktionen vorgesehen ist, beispielsweise ein Wohngebiet.
Im Anschluss folgt die Bauleitplanung. In Bebauungsplänen werden verbindliche Regeln für die verschiedenen Flächen festgelegt. Das können zum Beispiel Vorgaben zur Höhe der Gebäude sein, in Altstadtbereichen gelten häufig Auflagen zur Fassadengestaltung oder in Industriegebieten dürfen die Grundstücke nicht für private Wohnungen genutzt werden.
§ 1 des Baugesetzbuches (BauGB) stellt hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne unter anderem dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.