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Namensführung von Kindern

Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Frau Martina Strauß
Frau Jennifer Marx
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen und ggf. auch einen Familiennamen zu erteilen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten.

 

Vornamen

Für Jungen sind nur männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Lediglich der Vorname "Maria" darf Jungen neben einem oder mehreren männlichen Vornamen gegeben werden.

Vornamen, die männlich und weiblich sind (z.B. Kim), können nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden.
Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, oder Namen, die das Kind der Lächerlichkeit preisgeben, dürfen nicht gewählt werden. 

Einen Rufnamen im Rechtssinne gibt es nicht. Sämtliche Vornamen haben untereinander den gleichen Rang.

 

Familienname

Bei verheirateten Eltern:

Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
Führen die Eltern keinen Ehenamen, so müssen sie innerhalb eines Monats ab der Geburt gemeinsam entscheiden, welchen Familiennamen das Kind erhalten soll (Familienname des Vaters oder der Mutter). Diese Entscheidung entfaltet eine sognannte Bindungswirkung. Das heißt, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Namen erhalten. Sollten sich die Eltern nicht einigen können, wird regelmäßig das Familiengericht einem der beiden Elternteile die Entscheidung allein übertragen.


Bei unverheirateten Eltern:

Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen. In diesem Fall ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters beim Standesamt erforderlich.


Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne auch Ihr Geburtsstandesamt.

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