Eltern-ABC

Aufgrund der Corona-Pandemie ergeben sich einige Einschränkungen. Bitte beachten Sie deshalb aktuelle Informationen durch Elternbriefe!


A

Antolin

Seit einigen Jahren nimmt unsere Schule am Leseförderprogramm "Antolin" teil (Schullizenz). Die Schüler können mit individuellen Zugangsdaten online Fragen zu gelesenen Büchern beantworten und somit das sinnentnehmende Lesen trainieren. Durch Urkunden erhalten die Kinder immer wieder Anerkennung und Rückmeldung über ihren aktuellen Punktestand. Über eine Email-Funktion können Sie mit ihrer Lehrerin Informationen austauschen, z.B. um das Quiz noch einmal bearbeiten zu können.

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.antolin.de. 
Oder natürlich beim Klassenlehrer Ihres Kindes.

Ausflüge

Ausflüge werden von der jeweiligen Klassenlehrkraft festgesetzt und Sie 
werden davon rechtzeitig informiert. Manchmal werden auch einzelne Eltern
angesprochen, ob sie als zusätzliche Begleitperson am Ausflug teilnehmen möchten.


B

Beurlaubung von Schülern

Befreiungen von einem Tag können von der Klassenleitung ausgesprochen werden;
darüber hinaus gehende Befreiungen erteilt die Schulleitung. Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern, die über das Maß der Ferien- und Feiertage hinausgehen, müssen bei der Schulleitung schriftlich und in der Regel mit einer Woche Vorlaufzeit beantragt werden und können nur in begründeten, dringenden Ausnahmefällen genehmigt werden.
Urlaubs- und Reisepläne der Eltern gehören grundsätzlich nicht dazu und können aus rechtlichen Gründen keinesfalls genehmigt werden. 

Die Schulleitung bittet dringend alle Eltern und Schüler, § 25 VSO und die Richtlinien für die Beurlaubung von Schülern nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29.6.1977 (KMBl I 1977, S. 427), die für die Schulleitung unbedingt verbindlich sind, zu beachten. 
Danach können Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen auf Antrag beurlaubt werden und zwar bei einer Beurlaubung bis zu 14 Unterrichtstagen vom Schulleiter, in sonstigen Fällen von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde auf Antrag über die Schulleitung.

Die genannten Richtlinien dazu sagen u.a.:

Die Beurlaubung von Schülern kann aufgrund wichtiger persönlicher Gründe erfolgen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Jubiläen und Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass eine vorübergehende Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Pflege oder Betreuung jüngerer Geschwister erforderlich ist.
Dagegen können Reise– oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten und Schüler grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund in diesem Sinne gelten!

Wir bitten Sie, diese bindenden Richtlinien bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

Beratung/Beratungslehrkraft

Zu Beratungsfachkräften können Sie jederzeit Kontakt aufnehmen, wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes, zum Verhalten oder zu Leistungsschwankungen haben oder um sich konkrete Hilfestellungen zu holen (Tipps, Informationen, Adressen, Literaturempfehlungen). Die Sprechzeiten erfragen Sie bitte beim Klassenlehrer, im Sekretariat oder bei der Schulleitung. 

Wichtiger Hinweis: Versäumen Sie es bitte nicht, vorher mit der Lehrkraft zu sprechen.

Die für unsere Schule zuständige, qualifizierte Beratungslehrkraft ist Frau Regina Amend. Sie ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten (z.B. bei LRS), bei Verhaltensproblemen, bei schulischen Krisensituationen, bei besonderen Begabungen (z.B. bei Hochbegabung), für die Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin bei pädagogisch-psychologischen Problemen, Überführung an das Förderzentrum in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin und dem MSD (Frau Wallstädt).


Darüber hinaus beraten Frau Amend und Frau Wallstädt gerne auch bei der Einschulung von Kindern, bei denen noch Zweifel wegen der Schulfähigkeit bestehen.

Bundesjugendspiele

Die Bundesjugendspiele finden einmal im Schuljahr auf dem Sportplatz am Nägelsee-Schulzentrum statt. Alle Kinder nehmen am Sportfest teil und sammeln bei den Disziplinen "Wurf", "Weitsprung" und "Sprint" Punkte. Je nach sportlicher Leistung erhalten sie im Anschluss eine Teilnehmer-, eine Sieger- oder eine Ehrenurkunde.


Computer/Computerraum

Neben einzelnen PC-Stationen in manchen Klassenzimmern haben wir einen Tabletwagen.
Dieser verfügt über 16 IPads, die in allen Klassenzimmern über Wlan individuell genutzt werden können.
Daneben stehen fahrbare Lehrer-PCs mit Beamern zur Verfügung.

Chronische Krankheiten

Bitte teilen Sie der Klassenlehrkraft eventuelle chronische Krankheiten wie z. B. Asthma unbedingt mit.


D

Dyskalkulie

Rechenschwäche.
Diese Kinder zeigen isolierte Schwierigkeiten im Rechnen, sonst jedoch ein gutes Leistungsbild.
Bevor Sie mit den Beratungsfachkräften Kontakt aufnehmen, sprechen Sie mit der Lehrkraft!


E

Einschulungstag

Den ersten Schultag beginnen die Erstklässler traditionsgemäß  mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche. Anschließend werden sie in der Schule mit einer kleinen Begrüßungsrede durch die Schulleitung und Darbietungen der Zweitklässler (Lieder/ Gedichte ) freundlich willkommen geheißen. Dann erfolgt die Aufteilung in die jeweiligenKlassen. Mit ihrer Lehrerin gehen die Kinder und die Eltern ins Klassenzimmer. Dort verabschieden sie sich von den Eltern und beginnen das Schulleben mit der ersten Unterrichtsstunde. Nach einem kurzen, aber hoffentlich ereignisreichen Schulmorgenist um 11.20 Uhr die Schule schon wieder zu Ende. Vielleicht gibt es ja auch schon die erste (überschaubare ;-) Hausaufgabe.

Eltern

Sie als Eltern sind für uns wichtige Partner in Erziehungsfragen, für das Schulleben und die Mitarbeit in den schulischen Gremien. Sie können zum Beispiel Klassen bei Ausflügen begleiten, beim Backen / Kochen / Basteln unterstützen, Kuchen oder Ähnliches für Feiern beitragen, Feste organisieren oder sich im Elternbeirat oder beim Schulfest einbringen. Ihrem Engagement öffnet sich ein weites Feld! Viele unserer Schülereltern unterstützen uns bereits sehr tatkräftig, wofür wir uns sehr herzlich bedanken.

Elternabende

Neben den Klassenelternabenden zu Schuljahresbeginn gibt es für unsere Eltern zusätzlich weitere, allgemeine Informationsveranstaltungen (gemeinsam mit den anderen Lohrer Grundschulen): z.B. Informationsveranstaltungen zum Übertritt in weiterführende Schulen. In der Regel werden immer wieder zusätzliche  Elternabende für alle Eltern zu allgemeinen pädagogischen Themen angeboten.

Alle Elternabende werden von den Klassenlehrern oder unseren Referenten sorgfältig vorbereitet und transportieren wichtige Informationen in komprimierter Form von der Schule zu den Eltern. Wir möchten Sie an dieser Stelle deshalb dringend bitten, diese Abende zu besuchen. Bitte melden Sie uns auch, wenn Sie Bedarf für einen thematischen Elternabend verspüren. - siehe auch: Elternsprechtag.

Elternbeirat

 Alle Eltern wählen über Briefwahl den Elternbeirat. Dieser setzt sich in diesem Schuljahr aus 9 Mitgliedern zusammen, aus deren Mitte ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt werden.

Elternbriefe

Mit einem Elternbrief wird über Gegebenheiten an der Schule oder einzelner Klassen informiert. Im ersten Elternbrief zu Beginn des neuen Schuljahres wird Wichtiges und Neues aus dem Schulleben bekannt gegeben. Anschließend erhalten Sie regelmäßig Elternbriefe und Einladungen zu den anstehenden Aktionen. Die Elternbriefe werden in der Regel über "Elternnachricht" verschickt. Über dieses System werden auch eine eventuelle Rückantwort (Umfrage) oder die Bestätigung der Kenntnisnahme (Unterschrift) dokumentiert.
Sollten Sie Mitteilungen in unseren Briefkasten einwerfen, vergessen Sie bitte nicht, den Namen Ihres Kindes bzw. die entsprechende Klasse/ Lehrkraft anzugeben. Darum bitten wir auch bei Nachrichten, die Sie auf dem Anrufbeantworter der Schule hinterlassen.

Elternsprechtag

Zusätzlich zu den wöchentlichen Sprechstunden der Lehrkräfte werden in jedem Schuljahr zwei Elternsprechtage angeboten.
Sie sind insbesondere für berufstätige Erziehungsberechtigte gedacht, um auch diesen Eltern Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch mit der Lehrerin/ dem Lehrer zu geben. 
Für einen intensiven Austausch nutzen nicht-berufstätige Eltern die wöchentlichen Sprechstunden.

Erkrankungen während des Unterrichts

Erkrankt Ihr Kind während des Unterrichts, werden Sie sofort telefonisch von uns benachrichtigt. 
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht nicht besuchen, verständigen Sie uns bitte telefonisch, per fax oder schriftlich über einen Mitschüler bis spätestens 7.45 Uhr.

Erste Hilfe

Unsere Lehrkräfte frischen ihre Kenntnisse in Erster Hilfe in regelmäßigen Abständen wieder auf. Zur Versorgung von größeren Verletzungen gibt es im Krankenzimmer, in der Turnhalle und im Werkraum einen "Erste Hilfe-Schrank", der mit den vorgeschriebenen Verbandsmaterialien ausgestattet ist. Natürlich werden wir in angesagten Fällen auch professionelle Hilfe der Ambulanz in Anspruch nehmen.

 


F

Fahrräder

Kinder, die nach der bestandenen Radfahrprüfung (im 4. Jahrgang) mit dem Fahrrad in die Schule kommen, dürfen diese nur in die vorgesehenen Ständer stellen und müssen diese dort selbstständig durch Abschließen gegen Diebstahl sichern. Über den Pausehof muss das Rad geschoben werden!
Polizei und Lehrer bitten die Eltern, die Kinder trotz bestandener Fahrradprüfung morgens nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Trotz Ausbildung ist die Verkehrssituation doch sehr komplex und für viele Kinder äußerst anspruchsvoll.

Familiäre Veränderung

Bitte teilen Sie der betroffenen Klassenlehrkraft sowie der Schulleitung bzw. der Verwaltung familiäre Veränderungen stets so zügig wie möglich mit, am besten schriftlich. 
Wegen der Pflicht zur Verschwiegenheit benötigen wir in den meisten (v.a. strittigen) Fällen eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung bzgl. des Aufenthaltsbestimmungs-, sowie des Sorgerechts.

Ferienordnung

Die Ferienordnung finden Sie auf folgenden Internetseiten: 
www.km.bayern.de (Kultusministerium) und www.schulferien.org/Bayern
Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung die bayerischen Ferientage.

Feueralarm

In den ersten Schulwochen wird in jeder Klasse das richtige Verhalten bei Feueralarm besprochen. Im Oktober gibt es einen angekündigten Probealarm. Für jeden Raum der Schule ist der Fluchtweg genau festgelegt und hängt im Klassenzimmer aus.
Auf jedem Stockwerk befinden sich Feuermelder und Feuerlöschgeräte. Zu einem späteren Zeitpunkt findet dann ein unangekündigter Probealarm statt, bei dem die Schulleitung in Kooperation mit dem Hausmeister die ordnungsgemäße und zügige Räumung des Schulhauses überprüft.

Fortbildung

Die Lehrkräfte erweitern ihr Fachwissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten ständig im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen. Diese können schulhausintern (SchiLf) oder auf Schulamtsebe (Main-Spessart) stattfinden, in der Regel in Nachmittagsveranstaltungen. Gelegentlich absolvieren Lehrkräfte auch ganz- oder mehrtägige Lehrgänge, die z. B. von der Regierung Unterfranken oder der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen angeboten werden. Um in diesem Fall den Unterrichtsausfall für eine Klasse möglichst gering zu halten, wird für die fehlende Lehrkraft bestmöglich eine Vertretung organisiert. Außerdem besteht für Lehrer die Möglichkeit, sich in Arbeitskreisen bzgl. bestimmter Themenbereiche auszutauschen oder selbst Fortbildungen für interessierte Kolleginnen/en anzubieten.

Fundsachen

Verlorene Dinge, dessen Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, werden in einer "Fundkiste" verstaut. Diese befindet sich im Eingangsbereich der Schule. 
Bitte fragen Sie hierzu unseren Hausmeister, Herrn Riethmann.


G

Gegenstände (nicht unterrichtsrelevant)

Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Taschenmesser) aber auch von unterrichtsfremden Gegenständen (z. B. Mobiltelefon) ist den Schülern untersagt. Diese werden von der Schule eingezogen! Über die Rückgabe entscheidet die Lehrkraft oder ggf. die Schulleitung.

Grundlegender Unterricht

In der 1. und 2. Klasse gibt es noch keinen gefächerten, sondern den so genannten "Grundlegenden Unterricht". Die Lehrkraft vermittelt in rhythmisiertem Unterricht die Inhalte folgender Fächer: Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Musik- und Bewegungserziehung sowie Kunsterziehung und achtet dabei in besonderem Maße auf den besonderen Bewegungsdrang der jungen Schüler.


Handy

Der Gebrauch von Handys ist an unserer Schule für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.

Hausaufgaben

Um den Lernstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt. Diese sollen von einem Schüler mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in der Grundschule in einer Stunde bearbeitet werden können. Sonntage, Feiertage und Ferien sind nach Möglichkeit von Hausaufgaben freizuhalten.
Für die Erledigung der Hausaufgaben sind die Schüler verantwortlich (VSO §73,1), zur Kontrolle auf Vollständigkeit sind Sie als Erziehungsberechtigte verpflichtet (BayEUG Art. 76, Satz 2).
Die Lehrkraft überprüft die Richtigkeit der Arbeiten. Benötigt Ihr Kind sehr viel länger, dann sprechen Sie bitte mit der Lehrkraft. Erleben Sie die Hausaufgabensituation für sich und Ihr Kind problematisch, oder fällt Ihrem Kind die Erledigung der Hausaufgaben schwer, dann sprechen sie mit der Lehrkraft über diese Situation. Versuchen Sie möglichst früh, Ihr Kind zur Selbständigkeit zu erziehen. Falls sich längerfristig keine Verbesserungen ergeben, wenden Sie sich an die Betreuungsfachkräfte der Schule.

Hausmeister/Haustechnik

Unser Hausmeister Herr Riethmann hat seinen festen Sitz an unserer Grundschule. 
Er ist für alle Reparaturen im Hause und für die Botengänge zur Stadt zuständig. An ihn können Sie sich wenden, falls Ihr Kind Kleidungsstücke oder Schulmaterial verloren hat.

Hausschuhe

An unserer Schule besteht für alle Kinder im Winterhalbjahr die Pflicht, Hausschuhe zu tragen.

Hitzefrei

Selbst bei sehr hohen Temperaturen, bei denen ein Lernen in den Klassenräumen für die Schülerinnen und Schüler nur noch eingeschränkt möglich ist, wird der Schulleiter den Unterricht nicht verkürzen bzw. vorzeitig beenden. Den Lehrern ist freigestellt, den Unterricht „ertragbar“ zu gestalten oder an einen kühleren Ort zu verlegen. 
Aus organisatorischen Gründen (Nachmittagsbetreuung, Busfahrplan, Arbeitszeiten der Eltern, ...) ist Unterrichtsausfall wegen Hitze nicht möglich. 
 


Informationen

Wichtige schulische Informationen erhalten Sie über unsere zahlreichen Elternbriefe (auch als download) sowie über Aushang in der Aula oder auf unserer Homepage.


J


K

Kerngeschäft Unterricht

Bei aller Aufgeschlossenheit den vielfältigen Möglichkeiten eines attraktiven und umfangreichen Schullebens gegenüber, konzentrieren wir unsere Aktivitäten gerne auf das Kerngeschäft einer jeden Lehrkraft, nämlich auf einen kindgerechten, motivierenden und möglichst erfolgreichen Unterricht für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.

Kindergarten

Unsere Schulkinder gehen in der Regel vor der Grundschulzeit in den Kindergarten. 
Um eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindergärten zu gewährleisten, finden in unregelmäßigen Abständen vielfältige Treffen mit den Erzieherinnen/ der Kindergartenleitung statt, um sich auszutauschen und den Übergang für die zukünftigen Erstklässler zu erleichtern. Gegenseitige Besuche bei Infoabenden und Veranstaltungen schaffen Möglichkeiten zum informellen Austausch. 
Außerdem besuchen die Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr mindestens einmal die Schule, um schon vor Schulanfang im September einmal Schulluft zu schnuppern.

Klassenelternsprecher

In jedem Schuljahr werden von den Eltern pro Klasse ein(e) Klassenelternsprecher(in) sowie ein(e) Stellvertreter(in) gewählt. 

Krankmeldungen

Kann ein Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, muss die Schule über Elternnachrichten(Fehlzeiten) vor Unterrichtsbeginn informiert werden.
Für Befreiungen vom Sport- und Schwimmunterricht geben Sie ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Ab dem 6. Krankheitstag und bei gehäuften einzelnen Krankheitstagen benötigen wir ein ärztliches Attest.


L

Läuse

Trotz aller Aufklärung glauben viele Menschen fälschlicherweise, dass mangelnde Hygiene die Ursache für einen Läusebefall ist und verheimlichen den Vorfall. Damit macht man es den Läusen besonders einfach! Jeder Läusebefall ist der Schule mitzuteilen, um betroffene Klassen zu informieren und so eine weitere ungehinderte Verbreitung zu verhindern.

Lehrkräfte

Ihr direkter Ansprechpartner ist immer und zuerst die Klassenlehrkraft.
Jede Lehrkraft hat feste Sprechzeiten, in denen Sie sich über den Leistungsstand Ihres Kindes informieren können. Die Sprechzeiten werden Ihnen mitgeteilt. 

Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich, damit sich die Lehrkraft auf das Gespräch vorbereiten kann und nicht mehrere Eltern gleichzeitig in eine Sprechstunde kommen.

Lernentwicklungsgespräche

Wir haben das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt, an dem die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten teilnehmen. 
Die Entscheidung traf die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbereit. 
Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird auf Antrag ein Zwischenzeugnis ausgestellt.

Leseo

Leseo ist eine Plattform mit digitalem Leseangebot des Cornelsen-Verlag.

Hier ist für jeden das passende dabei! Direkt in der Online-Bibliothek finden Kinder viele Bücher, darunter Erzähl- und Sachtexte zu den verschiedensten Themen. Alle Bücher sind in fünf verschiedene Lesestufen einsortiert. Jedes Kind kann sofort und ganz einfach individuell auf seiner Lesestufe arbeiten, unabhängig von der Klassenstufe.

Ab dem Schuljahr 2020/21 haben wir für Leseo eine Schullizenz.

Lese- und Rechtschreibstörung LRS/ Legasthenie

Nicht jedes Kind, das einmal "b" und "d" verwechselt oder einen Buchstaben auslässt, hat eine LRS oder ist gar Legastheniker. Gehen Sie immer erst zur Lehrkraft und fragen nach deren fachpädagogischem Urteil. Sie wird Ihnen dann ggf. die Beratungsfachkräfte der Schule oder außerschulische Hilfe empfehlen.


M

Medikamente

Bei unbedingt erforderlicher Einnahme von Medikamenten Ihres Kindes informieren Sie bitte die Lehrkraft und vermerken dies bitte auch bei der Anmeldung.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Der MSD kann von Lehrern und/oder auch von Eltern angefordert werden. Er bietet Unterstützung bei Lernproblemen, bei Verhaltensproblemen oder dient der Diagnostik (mit Ausnahme von LRS). Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrkraft. 
Das Formular ist im Sekretariat erhältlich. Die für uns zuständige Lehrkraft, Frau Wallstädt vom Sonderpädagogischen Förderzentrum steht uns einmal pro Woche einen ganzen Vormittag zu Verfügung. Bei Bedarf betreut Herr Liebler einzelne angemeldete Schüler für jeweils eine Unterrichtsstunde wöchentlich.
 


Nachmittagsbetreuung

Alle Belange der Nachmittagsbetreuung sind bei den Mitarbeitern/innen der EAL e.V. in unserem Mittagsbetreuungsbereich zu erfahren.
Seit September 2017 sind wir eine Offene Ganztagsschule.
Als Kooperationspartner steht  die EAL e.V. mit ihrem bewährten Konzept und dem bekannten Mitarbeiterstab unter Leitung von Frau Pahlke zur Verfügung.
Da die OGTS an schulfreien Tagen geschlossen ist, bietet die Stadt Lohr in Kooperation mit der EAL e.V.  eine Ferienbetreuung an.


O

Offene Ganztagsschule

Seit September 2017 sind wir eine Offene Ganztagsschule mit dem bewährten Konzept und dem bekannten Mitarbeiterstab unter Leitung von Frau Rena Pahlke.

Orientierungsarbeiten

Bei den Orientierungsarbeiten handelt es sich um einen standardisierten Test, der in der Jahrgangsstufe 2 in Bayern im Fach Deutsch für den Bereich "Richtig schreiben" durchgeführt wird. Die Vergleichsarbeiten geben eine objektive Rückmeldung über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 im Bereich "Richtig schreiben". 
Der Test wird nicht benotet, da es in erster Linie um eine Rückmeldung für die Lehrkräfte geht, inwieweit Schülerinnen und Schüler bestimmte Fähigkeiten bereits erworben haben. 
Die Aufgaben der Orientierungsarbeiten beziehen sich in der Regel nicht auf die direkt in den vorangegangenen Unterrichtsstunden behandelten Inhalte. Stattdessen werden Fähigkeiten geprüft, die in einem längeren Zeitraum im Unterricht erworben wurden. 
Der Test orientiert sich am Lehrplan für die bayerische Grundschule. Die Orientierungsarbeiten überprüfen Kompetenzen, die in einem längeren Zeitraum erworben wurden. 
Daher ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, dass sich Ihr Kind auf die Orientierungsarbeiten eigens vorbereitet. Über den Ablauf und die Aufgabenformate der Orientierungsarbeiten wird Ihr Kind rechtzeitig im Unterricht informiert. Bitte bestärken Sie Ihr Kind lediglich darin, sein Bestes zu geben. Sie als Eltern erhalten nach der Auswertung einen Rückmeldebogen, dem Sie entnehmen können, wie Ihr Kind abgeschnitten hat. Die Rückmeldung erfolgt in Form einer Zuordnung der Leistungen zu einem von drei so genannten Fähigkeitsniveaus, die keine Entsprechungen in Schulnoten haben. Was unter den Fähigkeitsniveaus im Einzelnen zu verstehen ist, können Sie ebenfalls dem Rückmeldebogen entnehmen, den Sie vermutlich Ende Juni über Ihr Kind mit nach Hause bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: vergleichsarbeiten.isb-qa.de.
Die Orientierungsarbeiten in Jahrgangsstufe 2 werden nach der Veröffentlichung der Ergebnisse schulhausintern besprochen und analysiert.


P

Padlet

Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand für den Unterricht. In Zeiten, wo Kinder zu Hause lernen müssen, erleichtert das die Kommunikation und das gemeinsame Arbeiten mit Distanz. In einem Padlet können beliebig viele Spalten angelegt werden, die entsprechend mit Inhalten gefüllt werden können. Hierbei hat man zahlreiche Möglichkeiten. So können beispielsweise Bilder und Videos hochgeladen, Dateien bereitgestellt, Internetseiten verlinkt und Sprachnachrichten aufgenommen werden.

Über einen Link, den die Klassenlehrkraft erstellt, gelangt man zum Klassenpadlet.

Parken/Parkplatz

Hinter unserer Schule ist der Parkplatz gelegen. Am Vormittag bis 13.30 Uhr ist dieser Parkplatz nicht öffentlich. Zur Sicherheit aller Kinder bitten wir ausdrücklich darum, nicht direkt gegenüber des Schulzugangs auf der anderen Straßenseite zu halten. 
Suchen Sie sich einen für Ihr Kind sicheren Parkplatz und gehen Sie ein paar Schritte!

Pausenregelungen: gutes Wetter - schlechtes Wetter

Die große Pause beginnt um 9.30 Uhr und endet um 9.50 Uhr. In dieser Pause gehen alle Schüler nach draußen auf den Pausenhof. Die Klassenzimmer sind in den großen Pausen grundsätzlich zu räumen und abzusperren. Während dieser Zeit sind immer zwei Lehrkräfte als Aufsicht auf dem Pausenhof eingeteilt.
Nur wenn es regnet, muss die große Pause im Klassenzimmer statt finden (=Regenpause) und die Lehrkraft, die vorher in der Klasse unterrichtet hat, beaufsichtigt in der Regel die Kinder. In den Klassen befinden sich viele Spiele, so dass auch hier die Kinder ausspannen können.

Für das „Racern“ gibt es eine genaue Regelung, welche Klasse an welchem Wochentag spielen darf. Das gleiche gilt für die Pausenspiele, für die die Kinder selbst verantwortlich sind und die am Ende der Pause auch wieder eigenständig aufgeräumt werden müssen.
Die zweite kleine Pause beginnt um 11.20 Uhr und endet um 11.30 Uhr.

 

Pausenverkauf

Es gibt keinen Pausenverkauf an unserer Schule. Sorgen Sie deshalb für ausreichend Getränke sowie für ein gesundes, abwechslungsreiches Pausenbrot. Bitte beschriften Sie die Boxen und Trinkflaschen Ihres Kindes

Probearbeiten

Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht. In allen Klassen müssen sie sich aus dem Unterrichtsablauf ergeben und dürfen mit Ausnahme der 4. Jahrgangsstufe nicht angekündigt werden. Weitere Details sowie die Sonderregelung für die 4. Klassen erfahren Sie vom Klassenlehrer.

Pünktlichkeit

Damit der Unterricht "stressfrei" beginnen kann, sollte Ihr Kind spätestens 5 bis 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer sein.


Q

Qualmen

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Qualmen (Rauchen) auch für Erwachsene untersagt.


R

Roller

Kinder, die mit dem Roller in die Schule kommen, dürfen diese nur in die vorgesehenen Ständer stellen und müssen diese dort selbstständig durch Abschließen gegen Diebstahl sichern.


S

Schmuck

Ihr Kind sollte ohne Schmuck ("Freundschaftsbänder" etc.) zur Schule kommen. 
Im Sportunterricht können Halsketten, Ohrringe und Armbänder zu Verletzungen führen, verloren gehen und bereiten außerdem Schwierigkeiten beim Abnehmen. 
Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Schmuck ist im Sportunterricht grundsätzlich abzulegen.

Schulbücher/Lernmittelfrei

Die Schüler erhalten alle Schülerbücher, die während des Schuljahres im Unterricht benützt werden, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Bücher werden von der Gemeinde mit einem staatlichen Zuschuss finanziert und tragen somit einen Stempel. Die ausgegebenen Bücher sind teils neu, teils aber auch gebraucht. Die Schüler sind verpflichtet, alle Bücher schonend zu behandeln und sie am Ende des Schuljahres oder bei Austritt aus der Schule zurückzugeben. Die Bücher sollten mindestens vier Jahre verwendet werden. Bei Beschädigung oder Verlust innerhalb dieser Zeit muss Ersatz geleistet werden und zwar prozentual anteilig, je nach Alter des Buches.

Schulprobleme

Ihr Kind hat Schwierigkeiten den schulischen Anforderungen zu genügen?
Die Lehrkraft weist Sie auf Probleme hin? Sie kommen mit Ihrem Kind bei den Hausaufgaben nicht mehr klar? Ihr Kind klagt über anhaltende Schwierigkeiten mit Mitschülern? Suchen Sie sogleich das vertrauensvolle Gespräch mit Ihrer Klassenlehrkraft. Gemeinsam können Sie das weitere Procedere (beispielsweise Einschalten einer Beratungslehrkraft) planen und angehen. 

Schulpsychologin

Die für uns zuständige Schulpsychologin heißt Simone Zytur.

Telefonsprechstunde: Dienstag 7.30  - 8.30 Uhr

0151-14848677   oder per mail an:

simone.zytur@lramsp.de

Schulranzen

Bitte achten sie darauf, dass der Schulranzen Ihres Kindes nicht zu voll bepackt ist und damit zu schwer wird. Die jeweilige Klassenlehrkraft weist die Kinder darauf hin, dass nur die Schulsachen mit nach Hause genommen werden, die für die Hausaufgaben erforderlich sind.

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht für die 2., 3. und 4. Jahrgangsstufe findet im Nägelsee Schwimmbad statt, welches die Schwimmgruppe mit dem Bus erreicht. 
Zu Beginn jeden Schuljahres erhalten die betroffenen Schüler bzw. Eltern Informationen über die Gruppeneinteilung und die jeweiligen Schwimmtermine.

Sexualerziehung

Mitarbeiter der Diözese unterstützen die Lehrer. Das bewährte Programm  "My fertility matters" (MFM) übernimmt Teile des Familien- und Sexualkundeunterrichts und geht mit allen Themen sehr offen und äußerst kompetent um.

Sicherheit

Es wird alles versucht, um die Sicherheit an unserer Schule zu gewährleisten. 
Deshalb ist der Haupteingang unserer Schule in der Regel von 8.00 Uhr bis 13.00 und ab 13.20 Uhr abgeschlossen.
Grundsätzlich werden alle fremden Personen im Schulgebäude nach dem Grund ihrer Anwesenheit befragt.
Der Eingang für die OGTS befindet sich links vor dem Zugang zur Turnhalle!

Spielsachen

Wirken Sie auf Ihr Kind ein, keine Spielsachen mit in die Schule zu nehmen. 
Spielsachen können den Unterrichtsablauf stören. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.

Sprechzeiten

Jede Lehrkraft der Schule legt zu Beginn des Schuljahres eine wöchentliche Sprechstundenzeit fest. Zu diesen Sprechstunden können dann Eltern nach vorheriger Anmeldung die Lehrerinnen und Lehrer bzw. den Schulleiter sprechen. 
Sollte es den Eltern nicht möglich sein, während der Sprechstunde in die Schule zu kommen, z. B. wegen Berufstätigkeit, sind die Lehrkräfte in der Regel sehr flexibel und können in solchen Fällen auch Sprechstunden zu anderen Zeiten anbieten (z.B. im Anschluss an den Unterricht, gelegentlich auch am Nachmittag). 
Auch bei Fachlehrkräften können Eltern eine Sprechstunde vereinbaren. Zweimal in jedem Schuljahr finden für berufstätige Eltern spezielle Sprechabende von 16.00 - 17.30 Uhr statt, an denen Sie sich bei der Klassenlehrkraft über den Leistungsstand Ihres Kindes informieren können. Diese Sprechtage werden per Elternbrief rechtzeitig vorher angekündigt.
Bitte vermeiden Sie es, in der Zeit von 7.45 – 8.00 „schnell“ mal bei Ihrer Lehrkraft vorzusprechen. In dieser Zeit steht die Lehrerin den Kindern zu Verfügung, die auch täglich mit ihrer Lehrkraft außerhalb des Unterrichts sprechen möchten.

Störungen im Unterricht

Über die Medien haben Sie sicherlich schon erfahren, dass an vielen Schulen die Unterrichtsstörungen aller Art durch Schüler zunehmen. Ist Ihr Kind auch betroffen? Die Lehrer und Schüler der Grundschule wollen sich gleichermaßen wohl fühlen und erfolgreich lernen und arbeiten können.

Unsere Grundsätze sind:
1. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört unterrichten zu dürfen.
2. Jeder Schüler hat das Recht, ungestört lernen zu dürfen.
3. Jeder achtet das Recht des Anderen.


Falls Ihr Kind mehrfach klagt, dass es wegen Störungen nicht lernen kann, sollten Sie Kontakt mit der Klassenlehrerin aufnehmen. Sicherlich wird diese mit den Eltern der „Störenfriede“ ein Gespräch führen. Auch die Klassenelternsprecher sind für Ihre Probleme offen und unterstützen die Klassenlehrkraft.
 


T

Theaterbesuch

Unsere Schule organisiert in jedem Jahr einen Theaterbesuch, um die Kinder auch an diese Art von Kultur heranzuführen. Informationen erhalten Sie über einen Elternbrief sowie auf unserer Homepage.


U

Unfall

Hat Ihr Kind einen Schulunfall, bemühen wir uns, Sie unverzüglich zu benachrichtigen. 
Bitte teilen Sie uns mit, wenn sie nach dem Unterricht mit ihrem Kind wegen eines Schulunfalls zum Arzt gingen.
Wir werden dann eine Unfallmeldung für den GUV ausfüllen.

Unterrichtsausfall

In der Regel werden Sie bei Unterrichtsausfall rechtzeitig durch einen Elternbrief bzw. einen Eintrag im Hausaufgabenheft informiert.

Unterrichtsbefreiung

siehe "Beurlaubung von Schülern"

Unterrichtszeiten

1. Stunde: 08.00 - 08.45 Uhr

2. Stunde: 08.45 - 09.30 Uhr

1. Pause: 09.30 - 09.50 Uhr

3. Stunde: 09.50 - 10.35 Uhr 

4. Stunde: 10.35 - 11.20 Uhr 

2. Pause: 11.20 - 11.30 Uhr

5. Stunde: 11.30 - 12.15 Uhr

6. Stunde: 12.15 - 13.00 Uhr

 

 


V

VERA - Vergleichsarbeiten

Die bundesweit einheitlichen Vergleichsarbeiten überprüfen jeweils im Mai Kompetenzen, die über einen längeren Zeitraum erworben wurden und geben eine objektive Rückmeldung über den Lernstand unserer Schülerinnen und Schüler der 3. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik. Vergleichsarbeiten werden nicht benotet, da es in erster Linie um eine Rückmeldung für die Lehrkräfte geht, inwieweit Schülerinnen und Schüler bestimmte Fähigkeiten bereits erworben haben. Die Aufgaben in den Vergleichsarbeiten beziehen sich in der Regel nicht auf die direkt in den vorangegangenen Unterrichtsstunden behandelten Inhalte. Stattdessen werden Fähigkeiten im jeweiligen Fach geprüft, die in einem längeren Zeitraum im Unterricht erworben wurden. Die Testaufgaben orientieren sich an den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen bundesweit gültigen Bildungsstandards. Sie als Eltern erhalten nach der Auswertung der Vergleichsarbeiten von der Lehrkraft Ihres Kindes eine Rückmeldung, wie Ihr Kind abgeschnitten hat. Sie erfolgt in Form einer Zuordnung der Leistungen zu so genannten Fähigkeitsniveaus, die keine Entsprechungen in Schulnoten haben. Nach einer Frist von sechs Wochen nach der Durchführung haben Sie die Möglichkeit, das Testheft Ihres Kindes einzusehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://vergleichsarbeiten.isb-qa.de . Die Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 3 (VERA) werden nach der Veröffentlichung schulhausintern besprochen und analysiert.

Veranstaltungen

Unter der Rubrik "Termine" auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht über die zahlreichen Veranstaltungen, Aktionen und Projekte an unserer Schule. 
Ausführlichere Berichte über besondere Unternehmungen, Feste usw. finden Sie dort ebenfalls.

Verfassungsviertelstunde

Die Verfassungsviertelstunde ergänzt als neues Element der Politischen Bildung das Gesamtkonzept für die Politische Bildung an Bayerns Schulen.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand aktueller und lebensnaher Beispiele mit zentralen Werten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung auseinander, insbesondere mit den Grundrechten und den Werteprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

An den öffentlichen Schulen startet die Verfassungsviertelstunde in diesem Schuljahr 2024/2025 in den Jahrgangsstufen 2 und 4.

(Quelle: Kultusministerium Bayern)


W

Weihnachtspäckchen

Die Sendelbacher Grundschule ist eine offizielle Sammelstelle für die internationale Hilfsorganisation „Humedica“. Hier können in der Adventszeit Geschenke für besonders bedürftige Kinder aus aller Welt abgegeben werden.


X

X-mas-Feier

Alle Jahre wieder: Besinnliche Lieder, Gedichte, Aufführungen zum Jahreabschluss in unserer Aula. Anschließend Einstimmung auf Weihnachten bei Glühwein und Feuer im Pausenhof.


Y

Yes, we can

Englisch lernen die Kinder mittlerweile schon in der Grundschule – bei uns in Bayern ab der dritten. Die Mehrheit der Experten befürwortet die frühe erste Fremdsprache. 
Es ist sicherlich mehr als Singen und Klatschen.


Z

Zeugnisse

Wir haben das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt, an dem die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten teilnehmen. 
Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird auf Antrag ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Beim Lernentwicklungsgespräch wird insbesondere über das Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten gesprochen. Außerdem werden Zielvereinbarungen getroffen. 
In der 2. Klasse erhalten die Schüler weiterhin bewertende Rückmeldungen, die im Jahreszeugnis in eine Benotung übergehen. Das Lernentwicklungsgespräch findet in den Wochen vor der zweiten vollen Schulwoche im Februar statt , das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferienausgegeben. 
Die 4. Klassen erhalten kein Zwischenzeugnis, sondern am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche im Januar eine Noteninformation und am ersten Unterrichtstag im Mai ein Übertrittszeugnis.

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