Bürgermeister & StellvertreterIn
Der Bürgermeister ist der Vertreter der Kommune und hat den Vorsitz im Stadtrat.
Der Erste Bürgermeister wird in bayerischen Gemeinden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Aus den Reihen des Stadtrates wählen die Mitglieder zwei Vertreterinnen oder Vertreter.
Der Erste Bürgermeister vertritt die Kommune nach außen, führt den Vorsitz im Stadtrat und vollzieht als „Chef“ der Stadtverwaltung dessen Beschlüsse. Er hat im Stadtrat volles Stimmrecht.
Der jeweils diensthabende Bürgermeister steht allen Bürgerinnen und Bürgern zum persönlichen Gespräch, telefonisch oder per Videokonferenz während seiner Sprechstunden zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.