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Termininfos für Eheschließungen

Mit Terminvereinbarung
> online < oder telefonisch

Öffnungszeiten Standesamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
 

Frau Martina Strauß
Frau Jennifer Marx
Zimmer: 004/EG
Telefon: 09352/848-118
Fax: 09352/848-8-118
standesamt@ lohr.de

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Termine für die Eheschließung in Lohr a.Main werden in der Regel erst bei Vorlage der Anmeldung der Eheschließung fix reserviert.

Die Vorreservierung eines Trautermins ist aber auch schon vorher gebührenpflichtig möglich.
Die Gebühr beträgt 100,00 € - wobei 50,00 € zurück erstattet werden, wenn es tatsächlich zur Anmeldung der Eheschließung kommt.
Die zwingend erforderliche Anmeldung zur Eheschließung erfolgt dann innerhalb der 6-Monatsfrist vor dem Trautermin.
Nähere Informationen finden Sie hier (bitte unbedingt durchlesen).

Beachten Sie bitte, dass eine Vorreservierung ohne fristgerecht erfolgte Anmeldung der Eheschließung  letztendlich zur Löschung der Terminreservierung  führt. Es besteht kein Regressanspruch gegenüber dem Standesamt. 


Trautermine sind grundsätzlich möglich:

  • Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und
  • Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:30 bis 15:00 Uhr (Donnerstags bis 16:00 Uhr)
  • Samstags in den Monaten Oktober bis Aprileinmal pro Monat
    in den Monaten Mai bis September zweimal pro Monat
    (vom Standesamt festgelegte Termine), in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr 

An Sonn- und Feiertagen, dem 24.12. und 31.12. finden keine Trauung statt.

 

Bevor Sie einen Termin reservieren, kontaktieren Sie uns bitte immer vorab telefonisch. So können eventuelle Terminabsagen vermieden werden.

 


ORAGNISATORISCHES:

Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung einer Eheschließung

  • spätestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Eheschließung  oder
  • bei Vorreservierung  bis zu dem hierfür vereinbarten Termin,

erfolgt sein muss.


Unterlagen, die von einem anderen Standesamt zugesandt werden, müssen zum vereinbarten Zeitpunkt hier vorliegen!

 

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