Absolutes Verbot von offenem Feuer im Stadtgebiet aufgrund akuter Brandgefahr
Eintrag vom 06.06.2023, 08:23 Uhr
Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Lohr a.Main ab sofort und bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr a.Main angeordnet.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts.
Angesichts der anhaltend trockenen Witterung besteht in unserer Region für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. sehr hohe Brandgefahr.
Die Stadt Lohr a.Main fordert die Bevölkerung in eigenem Interesse auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, über die Presse bekannt gegeben.
Die Stadt Lohr a.Main bittet um Verständnis.