Lohrer Starthilfe
Stadt Lohr a.Main
Anja Güll
Wirtschaftsförderung
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
09352/848-660
wirtschaftsfoerderung@ lohr.de
Gemeinsam durchstarten: Wir suchen Sie!
Was ist die Lohrer Starthilfe?
Die Lohrer Starthilfe ist ein Förderprogramm der Stadt Lohr a.Main. Mit einem erheblichen Mietzuschuss über 12 Monate erleichtert die Starthilfe den Einstieg in die Selbstständigkeit oder die Erweiterung eines bereits bestehenden Unternehmens.
Wen suchen wir?
- Gründer mit viel Herzblut und einer spannenden Geschäftsidee für die Lohrer Innenstadt.
- Immobilieneigentümer, die ihre gewerblich nutzbare Immobilie in der Lohrer Innenstadt für neue, innovative Konzepte zur Verfügung stellen.
Wie funktioniert die Lohrer Starthilfe?
- Die Stadt Lohr a.Main mietet die Immobilie für die Dauer von max. 12 Monaten an und vermietet sie an den Gründer unter.
- Gründer zahlen 40% der Altmiete (zuletzt verlangte Kaltmiete).
- Eigentümer erhalten 70% der Altmiete.
Wie können Sie sich als Gründer bewerben?
- Geschäftsidee ausarbeiten und auf`s Papier bringen. Illustrieren Sie Ihr Konzept mit Beispielbildern, Skizzen und genauen Angaben zum geplanten Angebot.
- Bewerbungsformular ausfüllen und an starthilfe@schicken (Bitte beachten Sie, dass lediglich Mails mit einem Anhang bis zu 3MB bei uns eingehen können. Sollten Sie Probleme beim Versenden haben, melden Sie sich gerne.) lohr.de
Ablauf
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, wenn Ihre Bewerbung eingegangen ist.
- Ihre Geschäftsidee wird durch eine Jury besprochen und bewertet. Es wird demokratisch abgestimmt, ob Sie die Förderung erhalten.
- Hat Ihr Konzept überzeugt? Falls Sie noch keine Immobilie im Auge haben, erhalten Sie einen Vorschlag von uns.
- Passt alles? Dann setzten wir die Mietveträge auf und alles geht seinen Lauf.
Auswahlkriterien
- Wir freuen uns auf neue Konzepte für die Lohrer Innenstadt, die
- das bestehende Angebot und den vorhandenen Branchenmix ergänzen.
- zur Belebung und Stärkung der Innenstadt beitragen.
- (Fast) alles ist möglich: Gastronomie, Einzelhandel, Pop-up-Stores, Mischnutzungen / Concept-Stores, Dienstleistungsgewerbe, Direktvertrieb für landwirtschaftlich erzeugte Produkte, Kultur- und Kreativwirtschaft, Bildungs- und alternative Betreuungsangebote, u.v.m.
- Bei der angestrebten Nutzung handelt es sich um eine Neugründung, Neueröffnung, Eröffnung einer Zweigstelle oder einen Umzug, welcher jedoch nicht innerhalb des Fördergebiets (Innenstadt) stattfindet.
- Die Förderung von Betriebsübernahmen ist möglich, wenn bei einer Schließung wichtige Sortimente oder Angebote wegfallen würden.
- Von einer Förderung durch die Lohrer Starthilfe ausgeschlossen sind:
- Konzepte, die zu einem Trading-Down-Effekt führen können, z.B.: Vergnügungsstätten, Spielhallen, Wettbüros, "Billiganbieter" / "Ein-Euro-Geschäfte" und vergleichbare Konzepte.
- Nutzungen, die die Innenstadtqualität z.B. durch überdurchschnittlich hohes Lieferaufkommen, Lärm, Parkplatzbedarf, usw. stören.
- Die Jury (Initiativkreis City- und Stadtmarketing Lohr a.Main) orientiert sich bei der Entscheidung an den o.g. Kriterien und stimmt über jede Bewerbung demokratisch ab. Die Erfüllung der Auswahlkriterien stellt keine Garantie für eine Förderzusage dar.
Grundsätzliches
- Gefördert werden gewerblich nutzbare Erdgeschoss-Flächen in der Lohrer Innenstadt (Abgrenzung gemäß ISEK).
- Die förderfähige Mietfläche beträgt maximal 300 Quadratmeter.
- Gefördert werden nur Gründungen, für die ein passendes „Match“ mit einer Immobilie besteht.
- Ein Rechtsanspruch auf die Lohrer Starthilfe besteht nicht.
- Die Lohrer Starthilfe wird/wurde von 2022 bis 2025 durch den Freistaat Bayern im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert.
- Die Stadt Lohr a.Main hat sich dazu entschieden, das Förderprogramm nach Ausschöpfung der Fördermittel aus der Städtebauförderung zu leicht geänderten Förderkonditionen weiterzuführen. Die neue Runde mit rein städtischen Haushaltsmitteln wurde im Mai 2024 gestartet.
Bild: Abgrenzung des Innenstadtbereiches (Quelle: ISEK Stadt Lohr a.Main)
Die Lohrer Starthilfe wurde von 2022 bis 2025 durch den Freistaat Bayern im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert.