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Sicherheit, Ordnung und Gewerbe

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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis müssen Sie persönlich beantragen und dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Anträge stellen Sie im Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

 

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Mängelmelder

Um Mängel im Stadtgebiet Lohr a.Main anzumelden, füllen Sie bitte das Online-Formular vollständig aus. Danach bestätigen Sie mit "Meldung absenden".

 

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--> Mängelmelder

--> Mängelmelder Glasfaser

 

Sondernutzung nach Straßenrecht (Antrag beim Staatlichen Bauamt)

Sie können eine Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen online beantragen. 

Der Antrag gelangt an das staatliche Bauamt und wird dort entsprechend weiterbearbeitet. In bestimmten Fällen einer Sondernutzung erhalten Sie einen näheren Hinweis z. B. zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.Die Antragstellung erfolgt abhängig von der Art der Sondernutzung vollständig online. Ggf. müssen Anlagen als Dateien im PDF-Format hochgeladen werden.

Achtung! Dieser Assistent ist nicht für "normale" Sondernutzungen innerhalb von Städten und Gemeinden (z.B. Freischankflächen, Werbeaufsteller etc.) bestimmt.

 

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--> Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen von Ortsdurchfahrten)

Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung

Öffentliche Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei der Stadt Lohr angemeldet werden. Bitte reichen Sie auch den ausgefüllten "Fragebogen zum Jugendschutz" mit ein. Dieses Formular und alle weiteren Infomationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier >>>.

 

Sicheres Kontaktformular

Sie können mit der Behörde sicher elektronisch kommunizieren und z. B. Anfragen, Anträge und Unterlagen online einreichen.

 

Direkt zum Online-Kontaktformular

--> sicheres Kontaktformular

Gewerbe an-, um- und abmelden

Jedes Gewerbe im Stadtgebiet Lohr a.Main muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Auch der Beginn des Betriebes einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle müssen gemeldet werden. Weitere Infomationen, Anträge und Ansprechpartner finden Sie hier >>>

 

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--> Gewerbe anmelden

--> Gewerbe ummelden

--> Gewerbe abmelden

Gewerbezentralregister

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---> Auszug aus dem Gewerbezentralregister (kostenpflichtig)

Mögliche Bezahlarten für kostenpflichtige Online-Verfahren

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